§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Dekorationsartikeln, wie Kerzenständer, Vasen, Schilder und ähnliche Kleindekoration sowie sonstige Dienstleistungen wie Anlieferung der Mietgegenstände, Auf- & Abbau und weitere Event-Begleitung zwischen dem Dekorationsverleih Liebe im Detail (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
§ 2 Vertragsabschluss
Die Präsentation der Artikel auf der Website oder in anderen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Bestellung durch den Vermieter zustande.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde die AGB vollständig an.
Der Mieter erhält nach Bestellung eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Bestätigung ist der Mietvertrag verbindlich geschlossen.
Inhalt und Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung der Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Auch möglicherweise später vom Kunden zusätzlich gebuchte Leistungen werden erst dann Vertragsbestandteil, wenn die Anfrage des Kunden durch den Vermieter schriftlich oder per Mail angenommen wird.
§ 3 Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Übergabe der Dekorationsartikel und endet mit deren Rückgabe.
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mietzeitraum von 4 Tagen (= 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden.
Die Rückgabe hat pünktlich zum vereinbarten Termin zu erfolgen.
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Gibt der Mieter sämtliche übernommenen Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 25 % des gesamten Mietpreises berechnet.
Eventuelle Schadensersatzansprüche anderer Mieter, die wegen des Versäumnisses nicht Ihre Mietartikel bekommen konnten, trägt der Mieter.
§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 4 Tage). Alle Preise gelten für eine Abholung der Mietartikel im Atelier des Vermieters. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt nach Vorlage einer verbindlichen Auftragsbestätigung.
Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet, d.h. der Vermieter versendet Rechnungen ausschließlich per EMail. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages fällig. Der Mietpreis ist spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin vollständig zu begleichen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis sofort fällig.
Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben ist.
§ 5 Kaution
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, deren Höhe sich nach der Wertigkeit der gemieteten Artikel richtet.
Die Kaution ist zusammen mit dem Mietpreis zu zahlen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Kontrolle der Mietgegenstände durch den Vermieter erstattet.
§ 6 Gebrauch und Haftung des Mieters
Die Mietgegenstände sind sorgfältig zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.
Der Kunde hat die Ware in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Schäden oder Verlust sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Prüfung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden dem Mieter zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliches. Um Stockflecken zu vermeiden, muss die Mietwäsche vor der Rückgabe komplett trocken sein. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.
Die Kosten für die Beseitigung von Schäden der Ware gehen zu Lasten des Mieters. Dies gilt auch für Schäden durch höhere Gewalt oder verursacht durch Dritte. Bei extremer Verschmutzung kann der Vermieter die extra anfallenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung stellen.
Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Anschluss eines technischen Gerätes verantwortlich.
§ 7 Übergabe der Ware an den Mieter & Nutzung der Mietartikel
§ 7.1 Erfüllungsort und Gefahrenübergang
Erfüllungsort ist das Atelier der Vermieters in 35713 Eschenburg. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist eine Abholung und Rückanlieferung der Ware im Atelier durch den Mieter vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unverändertem und einwandfreiem Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen (analog des Zustands bei Übergabe der Mietware) zu erfolgen.
§ 7.2 Abholung und Transport der Ware durch den Kunden
Der Mieter muss für einen vorschriftsgemäßen Transport der Mietobjekte Sorge tragen. Die Mietmaterialien müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert und ordnungsgemäß verladen werden. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen.
Sofern und soweit eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, die Ware gem. Vertrag nicht vollständig oder beschädigt sein sollen, hat der Mieter unverzüglich (bei Empfang der angemieteten Gegenstände) den Leistungsmangel gegenüber dem Vermieter zu melden und Abhilfe zu verlangen. Nachträglich gemeldete Mängel können nicht mehr geltend gemacht werden.
§ 7.3 Lieferung & Abholung der Ware durch den Vermieter
Sofern vertraglich als Zusatzleistung vereinbart liefert der Vermieter die Ware an und holt diese auch wieder ab.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistung übernimmt der Vermieter gem. Absprache und vertraglicher Vereinbarung gegen gesonderte Berechnung. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Für verspätete Lieferung aufgrund höherer Gewalt kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Sofern und soweit eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, die Ware gem. Vertrag nicht vollständig oder beschädigt sein sollen, hat der Mieter unverzüglich (bei Empfang der angemieteten Gegenstände) den Leistungsmangel gegenüber dem Vermieter zu melden und Abhilfe zu verlangen. Nachträglich gemeldete Mängel können nicht mehr geltend gemacht werden.
Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und sauber (der Anlieferung entsprechend), ebenerdig hinter der ersten Tür bereitstehen.
Bei eventuellen Versäumnissen werden die hierdurch entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte kein Abholtermin vereinbart worden sein, ist der Mieter verpflichtet den Vermieter zu kontaktieren und die Zeiten abzustimmen. Der Vermieter prüft und zählt die Ware bei Abholung. Eine ausführliche Prüfung sowie Anzeige fehlender Mietware oder evtl. Mängel bleibt dem Vermieter innerhalb einer Woche nach Ende der Mietzeit vorbehalten. Wenn die Prüfung zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die vollständige Kontrolle in den Lagerräumen des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass keine Verluste oder Beschädigungen bis dato entstehen.
§ 7.4 Reinigung
Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe säubern. Der Zustand der Ware hat der Anlieferung entsprechend zu sein. Bei extrem verschmutzten Artikeln behält sich der Vermieter das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Sämtliche Textilien müssen nach erfolgter Reinigung/ Wäsche trocken zurückgegeben werden. Entsprechende Anweisungen zur korrekten Behandlung der Textilien für den Waschvorgang stellt der Vermieter zur Verfügung. Entsprechend hat der Mieter für die Einhaltung dieser Anweisungen Sorge zu tragen.
§ 8 Haftung & Gewährleistung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so ist der Vermieter zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auf den Austausch der mangelhaften Teile beschränkt werden.
Ersatzleistungen des Vermieters kann der Kunde nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, erkennbarem Grunde nicht zumutbar ist.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt bei Verkaufsware
Verkaufsware bleibt solange Eigentum des Vermieters bis die Ware vollständig bezahlt ist. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.
§ 10 Stornierung und Rücktritt
Rücktritt: der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grunde außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise, falls höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen.
Für den Kunden entsteht bei einem berechtigten Rücktritt von dem Vermieter kein Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter.
Stornierung: Der bestätigte Auftrag ist für den Kunden bindend. Eine kostenfreie Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist nur bis sechs Monate vor Mietbeginn möglich.
Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an: 25 % des Auftragswertes bis einen Monat vor Mietbeginn, 50 % des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn, 75 % des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn. Bei kurzfristiger Absage kann die speziell gekaufte Ware mit der Vorauszahlung verrechnet werden und geht in das Eigentum des Vermieters über.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Vermieter bleibt vorbehalten.
Sollten spezielle Stornierungsbedingungen schriftlich im Auftrag vereinbart worden sein, so gelten diese. Teilstornierungen vom Auftrag wie zum Beispiel einzelne Positionen werden gleichbehandelt. Dem Kunden ist es möglich einen geringeren Schaden oder eine Wertminderung nachzuweisen.
Auftragsänderungen: Die Stückzahlen der einzelnen Artikel können einmalig bis zu einem Monat vor Leistungsdatum vom Kunden um 10% reduziert werden. Dies muss schriftlich erfolgen. Innerhalb eines Monats vor der Veranstaltung sind keine Reduzierungen mehr kostenfrei möglich. Aufträge, die innerhalb der Frist entstehen, sind nicht mehr zu ändern. Die Aufstockung der einzelnen Artikel ist grundsätzlich bei Verfügbarkeit jederzeit möglich.
§ 11 Veröffentlichung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos, Videoaufnahmen, usw. zu machen und zu veröffentlichen.
§ 12 Abbildungen/ Fotos
Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern, Internetseiten als auch in Präsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.
§ 13 Datenschutz
Der Vermieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrages.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
§ 14 Urheberrecht
Sämtliche Daten, Informationen, Abbildungen, Bilder und Texte sind durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Die Daten dürfen weder kopiert, noch vervielfältigt, neu veröffentlicht, versendet oder durch andere Mittel verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens Liebe im Detail ist keine Verwendung möglich. Bei Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns strafrechtliche Schritte vor.
§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Mit der Anmietung der Dekorationsartikel bestätigt der Mieter, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.